Alles im Blick
Strompreise ab 1. Januar 2026
Wir informieren Sie über die Strompreise, welche ab 1. Januar 2026 gültig sind. Die Energiebeschaffungspreise am Strommarkt sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Auch die Gebühren für Systemdienstleistungen und der Stromreserve-Zuschlag des Bundes sind 2026 niedriger als 2025. Die Senkung dieser zwei Gebührenelemente wird durch den neuen, vorgeschriebenen Zuschlag für solidarisierte Kosten beinahe kompensiert. Für Mittelspannungskunden sinken die Gesamt-Strompreise 2026 im Durchschnitt um 2.2% im Vergleich zu 2025. Für Niederspannungskunden sinken die Gesamt-Strompreise im Mittel um 4 %. Im Folgenden erläutern wir die Änderungen der verschiedenen Preiselemente:
Energiepreise
Dank gesunkenen Energiebeschaffungspreisen konnten die Energiepreise um 1.31 Rp./kWh gesenkt werden. Für Strommix Basic-Kunden bedeutet das einen neuen Preis von 16,99 Rp./kWh (Vorjahr 18,30 Rp./kWh) und Strommix Business-Kunden profitieren von einem neuen Preis von 16,59 Rp./kWh (Vorjahr 17,90 Rp./kWh).
Netznutzungstarife, Einführung des Einheitstarifs und Vereinfachung der Tarifstruktur
Die Vorlieger-Netzkosten der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken sinken gegenüber 2025 um 0,18 Rp./kWh. Ebenso liegen die kalkulatorischen Zinsen tiefer als im Vorjahr, weil die Stromversorgungsgesetzgebung für 2026 einen tieferen Zinssatz (WACC 3.43%) vorgibt. Diese Netzkosten-Senkungen werden durch Unterdeckungen aufgehoben, die in den vergangenen Jahren entstanden sind und nun eingerechnet wurden. Auf Mittelspannungsebene (Netzebene 5) ergibt sich dadurch eine moderate Erhöhung der Netznutzungstarife um 0,80 Rp./kWh. Auf Niederspannungsebene (Netzebene 7) bleiben die Netznutzungstarife im Mittel neutral. Die Netznutzungs-Arbeitspreiselemente werden ab 2026 vereinheitlicht. Weitere ausführlichere Informationen dazu, erhalten Sie auf Anfrage.
SDL, Stromreserve-Zuschlag, Zuschlag für solidarisierte Kosten, Bundesabgaben und Mehrwertsteuer
Die Swissgrid AG senkt die Systemdienstleistungen (SDL) für 2026 um 0,28 Rp./kWh auf 0,27 Rp./kWh. Der Stromreserve-Zuschlag des Bundes steigt von 0,23 auf 0,41 Rp./kWh. Der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz beträgt 0,05 Rp./kWh[1]. Die Bundesabgaben für die Förderung erneuerbarer Energien und für den Gewässerschutz bleiben wie in den Vorjahren bei 2,30 Rp./kWh. Die Mehrwertsteuer beträgt weiterhin 8,1%.
[1] Gemäss Art. 15b Abs. 4 und Art. 15b Abs. 5 StromVG vom 01. Januar 2025 sowie gemäss Art. 14bis StromVG «Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl-, und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung» vom 1. Januar 2025