Trinkwasserqualität
Informationspflicht der Trinkwasserverteiler
Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser im öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) sind alle Trinkwasserversorgungen verpflichtet, ihre Trinkwasserkunden einmal jährlich über die Qualität und die Herkunft des Trinkwassers zu informieren.
Beurteilung
Unser Trinkwasser muss zu jeder Zeit den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes entsprechen. Die Wasserversorgungen sind verpflichtet, die Qualität des Wassers zu kontrollieren. Es werden deshalb periodische Laboranalysen durchgeführt, um die Trinkwasserqualität sicherzustellen.
Informationen zum Trinkwasser im Wartau
Die genauen Messwerte sowie Angaben zur Wasserhärte finden Sie unter folgendem Link: Trinkwasser an Ihrem Wohnort