Die «grüne» Geldanlage

In Zeiten von Nullzinspolitik sind Anlageentscheide nicht einfacher geworden. Weshalb nicht frei verfügbare Ersparnisse in eine Photovoltaikanlage investieren? Nebst der Produktion von «grünem» Strom lassen sich damit ihre Stromkosten reduzieren. Zusätzlich beteiligt sich der Bund mit bis zu 30% an Ihren Investitionsausgaben. Für die überschüssige Energie erhalten Sie eine Einspeisevergütung, die sich nach dem Energiepreis richtet. Anlagen, die sich in unserer Gemeinde Wartau befinden und nicht grösser als 30 kWp sind, erhalten für die Herkunftsnachweise (HKN) zudem eine zusätzliche Vergütung. Nachfolgend werden die relevanten Treiber erklärt.

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Installation

Stromkosten

Für das Jahr 2021 beträgt der mittlere Strompreis in der Schweiz 20,5 Rappen. Ein Vier Personen Haushalt verbraucht im Durchschnitt rund 4‘500 kWh Strom. Daraus ergibt sich eine Stromrechnung in der Höhe von CHF 922.50. Bis zu einem Drittel oder rund CHF 310.00 lässt sich davon mit einer Photovoltaikanlage einsparen.

Einmalvergütung (EIV)

Der Bund beteiligt sich mit bis zu einem Drittel an den Anlagekosten. Damit fördert der Souverän die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen, ein wichtiges Puzzlestück in Hinblick auf die Energiestrategie 2050. Für die Abwicklung der Förderprogramme ist die Pronovo AG zuständig. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.pronovo.ch.

Überschussenergie

Die Energie, die nicht selber verwendet werden kann, wird ins Netz des Energieversorgers zurück gespiesen. Für diese Überschussenergie vergütet der Verteilnetzbetreiber eine Einspeisevergütung in der Höhe der aktuellen Energiekosten.

Herkunftsnachweise (HKN)

Die Überschussenergie aus erneuerbaren Energien hat einen ökologischen Mehrwert der an der Börse verkauft werden kann. Viel einfacher geht die Abwicklung, wenn Sie Ihre HKN an die Elektro- und Wasserkorporation Wartau fix verkaufen.

Wirtschaftlichkeit

Die Rückzahlfrist einer PV Anlage liegt zwischen 12 und 14 Jahren. Dies bedeutet, dass nach dieser Zeit die Investitionskosten in Form von geringeren Stromkosten, Einspeisevergütungen und allenfalls Vergütungen für den ökologischen Mehrwert zurückbezahlt sind. In Anbetracht einer Lebenserwartung von 25 bis 30 Jahren, dienen die Einnahmen spätestens nach dem 14. Jahr zu 100% der Vermögensbildung. Die daraus resultierende Gesamtkapitalrendite liegt zwischen 4 und 5%.

Steuern

Die Investitionskosten, abzüglich dem Förderbeitrag, können bei Privatpersonen im Entstehungsjahr vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Auch die künftig anfallenden Unterhaltskosten können als Aufwand in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hingegen sind Erträge aus Rückspeisevergütungen und Verkäufen von Herkunftsnachweisen steuerpflichtig.

Nächste Schritte

Von der optimalen Planung über die Erstellung der notwendigen Formalitäten bis zur Realisierung Ihrer Photovoltaikanlage stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie aktiv, Ihr unverzinstes Kapital in ein Renditeobjekt zu verwandeln.

Pikettdienst
Tel. 081 750 21 21